Flugbetriebsreglement 2021

Wir starten die Flugsaison 2021 mit einem neuen Flugbetriebsreglement. Mit den Anpassungen setzen wir die Vorgaben der Gemeinde Stetten und Kanton Aargau um, die im Rahmen des Baubewilligungsverfahren gefordert wurden. Die wichtigsten Anpassungen hat der Vorstand bereits im Sommer 2020 vorgegeben, das aktuelle Reglement wurde an der GV 2021 offiziell verabschiedet.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Betriebszeiten und den Flugraum. Diese müssen unbedingt eingehalten werden! 

Betriebszeiten

Es gelten neu für sämtliche Modell die folgenden Betriebszeiten:

Montag bis Samstag:

8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 21:00

Sonntag und Feiertage:

10:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00

Beachtet insbesondere, dass neu eine Mittagspause zwischen 12 und 13 Uhr eingehalten werden muss. In dieser Zeit bleiben alle Flieger am Boden, egal ob motorisiert oder nicht - landet bitte rechtzeitig! Auch am Sonntagmorgen wird erst ab 10:00 geflogen. Für Modelle mit Verbrennungsmotoren gelten unverändert die zusätzlichen Einschränkungen gemäss Reglement (unter der Woche nur bis 20:00, im Winter bis 18:00, am Samstag bis 18:00 und am Sonntagmorgen und Feiertagen kein Betrieb).

Flugraum

Über den sensitiven Gebieten im Bereich des Reussuferschutzgebietes darf nicht motorisiert geflogen werden. Die Liegenschaften beim Eichhof sowie den Gebäuden Theiler sollen nicht überflogen werden, insbesondere nicht motorisiert. Nehmt bitte Rücksicht!

Die Schleppvolte wurde im Reglement leicht angepasst, so dass insbesondere das Auenschutzgebiet Risi auf keinen Fall überflogen wird. 

Sicherheit

Nicht geändert haben unsere Bestimmungen betreffend Sicherheit. Diese geht jederzeit vor! Nehmt insbesondere Rücksicht auf Feldarbeiter - diese dürfen auf keinen Fall im Tiefflug überflogen werden, nehmt stattdessen grosszügig Abstand in allen Richtungen. Achtet bitte sowohl bei Ankunft wie auch vor dem Flug explizit darauf, wo gearbeitet wird und macht Eure Kollegen darauf aufmerksam. Die Rücksichtsnahme gilt übrigens auch gegenüber den Vereinsmitgliedern - also bitte keine riskanten Manöver über dem Aufenthaltsbereich!

Weiter möchten wir Euch daran erinnern, nur mit flugtüchtigem Material zu fliegen. Checks vor dem Start sollten selbstverständlich sein, nehmt auch die Hilfe von Kameraden für Kontrollen vor allem bei Erstflügen oder nach grösseren Reparaturen in Anspruch. Im Zweifelsfall verzichtet Ihr auf den Flug und stellt die Flieger zuhause oder im Baulokal in Stand. Informiert auf jeden Fall den Vorstand bei grösseren Ereignissen wie Aussenlandungen oder Crashes abseits des Pistenbereichs.

Die vollständigen Reglemente findet Ihr hier auf der Seite online und im Download-Bereich als PDF.