Flugbetriebsreglement Sennenberg
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- Erstellt: Sonntag, 09. Februar 2014 09:12
- Geschrieben von Martin Näf
Einige Grundregeln, die für alle Fluggelände gelten und das Modellfliegen erleichtern helfen:
- Erkundige dich zuerst beim Eigentümer eines Fluggeländes, ob du auf seinem Grund und Boden fliegen darfst. Erkläre ihm dabei genau, was du vor hast.
- Erkundige dich zuerst nach allen anderen benutzten Frequenzen, wenn du auf ein Gelände kommst, wo bereits andere am Fliegen sind.
- Vor dem Flug muss ein sorgfältiger Rudercheck durchgeführt werden. Kontrolliere dabei auch von Zeit zu Zeit das Ruderspiel und ob noch sämtliche Teile fest sitzen. Dies gilt v.a. nach harten Landungen.
- Flugzeug erst bei freiem Luftraum starten.
- Kein gefährliches Überfliegen von Personen.
- Nach dem Landen: Modell sofort aus dem Landefeld entfernen.
- Kein unnötiges Herumtrampeln in Wiesen und Äckern.
- Auch beim Fliegen hilft Höflichkeit weiter!
Fluggelände Sennenberg
Nach Absprache des Vorstandes mit dem Pächter des Sennenberges, Herrn Zwahlen, dürfen wir unter folgenden Bedingungen an diesem ausgezeichneten Bisenhang fliegen:
1) Jeweilige Erkundigung bei Herrn Zwahlen (8956 Killwangen, 056/401 50 40), ob und wo zur Zeit geflogen werden darf. Mitglieder, die noch nie am Sennenberg geflogen sind, müssen das erste Mal mit jemandem gehen, der das Gelände kennt.
2) Die Autos müssen bei der Waldhütte Staretschwil parkiert werden.
3) Den Anweisungen von Herrn Zwahlen ist unbedingt Folge zu leisten.
4) Es ist strengstens verboten, den Hof zu überfliegen.
5) Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich Tiere (Kühe, Pferde) auf den Weiden befinden.
6) Schäden an Einrichtungen (Zaun etc.), Tieren usw. sind sofort Herrn Zwahlen und dem Vorstand zu melden.
Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält und damit unseren Flugbetrieb am Sennenberg
gefährdet, muss mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Der Vorstand des MSVS, 1995